Nutzungsbedingungen
Timera – Zeiterfassungsanwendung (App, Weboberfläche & Terminal) · Stand: März 2026
Geltungsbereich: Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Endnutzer (Arbeitnehmer, Administratoren, sonstige berechtigte Personen), die die Timera-Anwendung im Auftrag ihres Arbeitgebers verwenden. Der Vertrag über die Nutzung von Timera wird zwischen dem Anbieter (AHMTIMUS GbR) und dem Arbeitgeber (Unternehmen) in den AGB geregelt. Diese Nutzungsbedingungen richten sich ergänzend an die einzelnen Nutzer.
§ 1 Anbieter und Kontakt
Mawaldi, Abdulrahman und Mhjazi, Moaz GbR
Geschäftsbezeichnung: AHMTIMUS
Automation Human Machine
Wimmelstraße 2a, 34125 Kassel
E-Mail: support@ahmtimus.com
Telefon: +49 163 6934217
§ 2 Gegenstand und Zweck der Anwendung
(1) Timera ist eine digitale Zeiterfassungslösung, bestehend aus einer Weboberfläche, einer mobilen Anwendung sowie einem physischen Stempelterminal (Hardware). Die Anwendung dient ausschließlich der elektronischen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Arbeitszeiten.
(2) Der Zugang zu Timera wird vom jeweiligen Arbeitgeber eingerichtet und verwaltet. Die Nutzung setzt ein aktives Beschäftigungsverhältnis oder eine sonstige berechtigte Tätigkeit beim Arbeitgeber voraus.
(3) Timera ist kein allgemeines Kommunikations- oder Kollaborationswerkzeug und darf ausschließlich für die Zeiterfassung und damit unmittelbar zusammenhängende Tätigkeiten eingesetzt werden.
§ 3 Zugang und Zugangsdaten
(1) Der Zugang zu Timera erfolgt über individuelle Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) oder über zugeteilte Chipkarten/PINs am Terminal. Diese Zugangsdaten werden vom Arbeitgeber eingerichtet.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet:
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben
- Ein sicheres Passwort zu verwenden und dieses regelmäßig zu ändern
- Den Anbieter oder den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten bestehen
(3) Das Stempeln mit den Zugangsdaten oder der Chipkarte einer anderen Person ist ausdrücklich untersagt und kann arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.
§ 4 Pflichten des Nutzers bei der Zeiterfassung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Arbeitszeiten wahrheitsgemäß, vollständig und zeitnah zu erfassen. Dies umfasst insbesondere:
- Pünktliches Ein- und Ausstempeln zu Beginn und Ende der Arbeitszeit
- Korrekte Erfassung von Pausenzeiten
- Unverzügliche Meldung technischer Störungen, die eine Zeiterfassung verhindert haben
(2) Nachträgliche Korrekturen von Buchungen sind nur mit Wissen und Genehmigung des zuständigen Vorgesetzten oder Administrators zulässig.
(3) Der Nutzer bestätigt, dass alle von ihm erfassten Zeitbuchungen der tatsächlichen Anwesenheit und Arbeitsleistung entsprechen. Falsche Angaben können als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.
§ 5 Verbotene Handlungen
Folgende Handlungen sind bei der Nutzung von Timera ausdrücklich untersagt:
- Erfassung von Arbeitszeiten für andere Personen (sog. "Buddy Punching")
- Manipulation von Zeitbuchungen ohne Genehmigung
- Versuch, unbefugten Zugang zu fremden Nutzerkonten oder Unternehmensdaten zu erlangen
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige technische Angriffe auf die Anwendung
- Nutzung der Anwendung für Zwecke außerhalb der Zeiterfassung
- Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
- Einsatz automatisierter Skripte, Bots oder ähnlicher Werkzeuge zur Interaktion mit der Anwendung
- Jede Handlung, die die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Integrität des Systems gefährdet
Verstöße gegen diese Verbote können zu einer sofortigen Sperrung des Zugangs sowie zu arbeitsrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
§ 6 Terminal-Nutzung
(1) Das Timera-Stempelterminal ist CE- und WEEE-zertifiziert. Es darf nur bestimmungsgemäß zur Zeiterfassung verwendet werden.
(2) Der Nutzer darf das Terminal nicht beschädigen, manipulieren, öffnen oder in sonstiger Weise in seine Hardware eingreifen.
(3) Festgestellte Beschädigungen oder Fehlfunktionen am Terminal sind unverzüglich dem zuständigen Administrator oder dem Arbeitgeber zu melden.
(4) Chipkarten und PINs für das Terminal sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Bei Verlust einer Chipkarte ist dies sofort dem Administrator zu melden.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Timera strebt eine Systemverfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel an. Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten durchgeführt.
(2) Im Fall einer technischen Störung, die eine Zeiterfassung verhindert, ist der Nutzer verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit auf einem Alternativweg (z. B. schriftliche Notiz) zu dokumentieren und dem Arbeitgeber mitzuteilen.
(3) Timera haftet nicht für Schäden, die durch kurzfristige Nichtverfügbarkeit der Anwendung entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Timera, die in der Anwendung jederzeit unter dem Link „Datenschutz" abrufbar ist. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist Ihr Arbeitgeber; Timera handelt als Auftragsverarbeiter.
§ 9 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der Timera-Anwendung, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben bei der AHMTIMUS GbR.
(2) Dem Nutzer wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Anwendung eingeräumt, beschränkt auf den Zweck der Zeiterfassung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses.
(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
§ 10 Haftung des Nutzers
(1) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch eine missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung der Anwendung entstehen, insbesondere durch:
- Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
- Vorsätzliche Manipulation von Zeitbuchungen
- Technische Angriffe auf das System
(2) Für Schäden durch unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten haftet der Nutzer, sofern er die unberechtigte Nutzung zu vertreten hat.
§ 11 Sperrung und Kündigung des Zugangs
(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zugang eines Nutzers jederzeit zu sperren oder zu beenden, insbesondere bei:
- Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
- Verdacht auf missbräuchliche Nutzung
- Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen
(2) Timera ist berechtigt, den Zugang bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen oder auf Weisung des Arbeitgebers unverzüglich zu sperren.
(3) Nach Sperrung oder Beendigung des Zugangs werden die Daten des Nutzers gemäß den Löschfristen in der Datenschutzerklärung behandelt.
§ 12 Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) Timera behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern, insbesondere bei gesetzlichen Änderungen, technischen Weiterentwicklungen oder geänderten Geschäftsprozessen.
(2) Über wesentliche Änderungen werden Nutzer beim nächsten Login oder per E-Mail informiert. Die fortgesetzte Nutzung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Kenntnisnahme.
(3) Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen ist in der Anwendung unter dem Link „Nutzungsbedingungen" abrufbar.
§ 13 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Streitigkeiten aus der Nutzung dieser Anwendung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Kassel vereinbart.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Timera ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer (B2B) richtet.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
AHMTIMUS Automation Human Machine | Mawaldi, Abdulrahman und
Mhjazi, Moaz GbR
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Stand: März
2026